Vereinbarung zur Datenverarbeitung
Was ist eine Datenverarbeitungsvereinbarung?
Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DVV) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die regelt, wie ein Datenverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten darf. Die Vereinbarung ist nach der DSGVO erforderlich, wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.
DPA für Webshops
Als Webshop-Betreiber sind Sie der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die Daten Ihrer Kunden. Sie müssen Datenverarbeitungsverträge mit allen Dritten abschließen, die Kundendaten verarbeiten, einschließlich
- Ihre Webshop-Plattform (z. B. Shoporama)
- Zahlungsanbieter
- Versandunternehmen
- Newsletter-Dienste
- Analyse-Tools
Shoporama stellt allen Kunden eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung zur Verfügung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Webshops abdeckt.
Wir bei Shoporama kennen uns mit Online-Marketing aus
Wir beschäftigen uns selbst seit Jahrzehnten mit Online-Marketing. Als einziges Shopsystem im Land haben wir bereits mehrfach auf Konferenzen wie Marketingcamp, SEOday, Shopcamp, Digital Marketing, E-Commerce Manager, Ecommerce Day, Web Analytics Wednesday und vielen mehr gesprochen.