Vereinbarung zur Datenverarbeitung
Leitfaden zur Genehmigung der Datenverarbeitungsvereinbarung mit Shoporama im Rahmen der GDPR.
Als Shop-Betreiber sind Sie der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die Ihre Kunden übermitteln. Shoporama ist der Auftragsverarbeiter und stellt Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung, den Sie unterzeichnen müssen.
Unterzeichnen Sie Ihre Auftragsverarbeitungsvereinbarung
- Gehen Sie im Menü auf der linken Seite auf „Konto“
- Klicken Sie auf „Unternehmen“
- Unter „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ findest du die Vereinbarung
- Lies sie durch und unterschreibe sie

Warum ist das notwendig?
Die DSGVO schreibt vor, dass Sie eine schriftliche Vereinbarung mit allen haben müssen, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Shoporama speichert und verarbeitet:
- Kundendaten – Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
- Bestelldaten – was der Kunde gekauft und bezahlt hat
- Newsletter-Empfänger – registrierte E-Mail-Adressen
Weitere Informationen zu Ihren Pflichten als Verantwortlicher finden Sie in unserem Leitfaden zur DSGVO – Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Wichtig
Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist gesetzlich vorgeschrieben. Achten Sie darauf, diese zu unterzeichnen, sobald Sie Ihren Shop einrichten.
Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns unter support@shoporama.dk.
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