Ab dem 19. Juni 2026 wird das Verbrauchervertragsgesetz verschärft, sodass dänische Online-Shops eine digitale Widerrufsfunktion anbieten müssen. Der Verbraucher muss seinen Online-Kauf über eine klare und leicht zugängliche Funktion widerrufen können, nicht nur per E-Mail oder über ein Papierformular. Die Regelung ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673 und gilt ab demselben Datum in der gesamten EU.
Was verlangt das neue Gesetz?
- Eine Online-Widerrufsfunktion, die während der gesamten Widerrufsfrist leicht zugänglich ist.
- Ein zweistufiger Vorgang, damit der Kunde den Kauf nicht versehentlich widerruft.
- Eine Bestätigung an den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, typischerweise per E-Mail.
- Der Widerruf muss mindestens genauso einfach sein wie der Kauf.
Shoporama ist ohne zusätzliche Einrichtung einsatzbereit

Sie müssen nichts selbst programmieren. Die digitale Widerrufsfunktion ist Teil der Plattform und funktioniert in allen Webshops. Der Kunde widerruft in zwei Schritten, die Bestellung wird automatisch markiert, und sowohl der Kunde als auch der Shop werden benachrichtigt. Sie entscheiden selbst über die weitere Abwicklung, sodass die Funktion Ihren Überblick über Rückerstattungen und Rücksendungen nicht ersetzt.
