Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Sonderanfertigungen, leicht verderbliche Waren, Hygieneartikel)
So kennzeichnen Sie Waren, die rechtmäßig vom 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen sind, z. B. Sonderanfertigungen, leicht verderbliche Waren und versiegelte Hygieneartikel. Der Kunde wird darüber informiert, und Sie erhalten einen Hinweis auf die Bestellung.
Bestimmte Waren können rechtmäßig vom 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen werden. Dies gilt beispielsweise für Sonderanfertigungen, leicht verderbliche Waren und versiegelte Hygieneartikel. In Shoporama kannst du ein Produkt nun als ausgenommen kennzeichnen, damit der Kunde darüber informiert wird und du einen eindeutigen Hinweis in der Bestellung hast, falls ein Kunde doch noch vom Kauf zurücktreten möchte. Dieser Leitfaden erklärt, wann du die Kennzeichnung verwenden darfst, wie du sie setzt und was der Kunde sieht.
Kurz gesagt: Die Kennzeichnung ist eine Information, keine Sperre. Der Kunde kann weiterhin seinen Widerruf einreichen, und du prüfst anschließend jeden Artikel. Du bist selbst dafür verantwortlich, nur Artikel auszunehmen, die rechtmäßig ausgenommen werden dürfen.
Was bedeutet es, ein Produkt auszuschließen?
Grundsätzlich hat der Verbraucher bei Einkäufen in einem Online-Shop ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Verbrauchervertragsgesetz § 18 Abs. 2 schließt jedoch eine Reihe von Warentypen aus, bei denen das Widerrufsrecht entweder nicht gilt oder unter bestimmten Umständen erlischt. Wenn Sie ein Produkt in Shoporama als ausgenommen kennzeichnen, informieren Sie den Kunden darüber, und das System fügt automatisch einen Vermerk zur Bestellung hinzu, falls der Kunde vom Vertrag zurücktritt. Die Kennzeichnung schränkt den Kunden nicht ein und hat keine Auswirkungen auf Ihre regulären Waren.
Wann darf ein Artikel ausgenommen werden?
Sie dürfen die Kennzeichnung nur verwenden, wenn der Artikel tatsächlich gesetzlich ausgenommen ist. Shoporama bietet folgende Kategorien an, die § 18 Abs. 2 des Verbrauchervertragsgesetzes entsprechen:
- Sonderanfertigung / persönliche Prägung (Nr. 3): Waren, die nach den Vorgaben des Kunden angefertigt wurden oder eine deutliche persönliche Prägung aufweisen, zum Beispiel Gravuren, Monogramme, Maßanfertigungen oder Fotoprodukte.
- Leicht verderbliche Waren (Nr. 4): Waren, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum bald abläuft, zum Beispiel frische Lebensmittel oder Blumen.
- Versiegelte Hygieneartikel (Nr. 5): Versiegelte Waren, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung gebrochen wird. Hier gilt das Widerrufsrecht in vollem Umfang, bis der Kunde die Versiegelung nach der Lieferung bricht.
- Untrennbar vermischte Ware (Nr. 6): Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Waren vermischt werden.
- Sonstige Ausnahme: Eine weitere gesetzliche Ausnahme, bei der Sie den Grund selbst in einer Anmerkung beschreiben.
Achtung: Eine gewöhnliche Variantenauswahl wie Farbe oder Größe (zum Beispiel „rot, Gr. L“) ist keine Sonderanfertigung. Für solche Produkte hat der Kunde ein uneingeschränktes Widerrufsrecht. Wenn Sie die Kennzeichnung falsch verwenden, riskieren Sie, dem Kunden ein gesetzliches Recht vorzuenthalten, und die Haftung liegt bei Ihnen.
So kennzeichnen Sie ein Produkt

- Bearbeiten Sie das Produkt, das Sie ausnehmen möchten.
- Öffne die Registerkarte „Zoll, Mehrwertsteuer und Recht“.
- Wähle die richtige Option im Dropdown-Menü „Widerrufsrecht“ aus. Der Standardwert ist „Allgemeines Widerrufsrecht (14 Tage)“, den du bei normalen Artikeln nicht ändern musst.
- Fügen Sie gegebenenfalls eine kurze, freundliche Notiz hinzu, in der Sie dem Kunden erklären, warum der Artikel vom Widerruf ausgeschlossen ist. Die Notiz wird dem Kunden angezeigt.
- Speichern Sie das Produkt.
Mehrere Produkte gleichzeitig markieren
Wenn Sie viele Artikel haben, die ausgenommen werden sollen, müssen Sie diese nicht einzeln öffnen. Mit der Tabellenbearbeitung können Sie die gesamte Auswahl in einem Arbeitsgang markieren:
- Gehen Sie zu „Produkte“ und suchen oder filtern Sie die Artikel, die Sie ausnehmen möchten.
- Setzen Sie Häkchen bei den Artikeln und klicken Sie auf „Tabellenbearbeitung“.
- Klicken Sie auf die Feldschaltfläche oben (das Symbol mit den Schiebereglern), um „Felder auswählen“ zu öffnen, und aktivieren Sie die Spalten „Widerrufsrecht“ und gegebenenfalls „Widerrufsrecht: ergänzende Anmerkung “.
- Wählen Sie für jeden Artikel die richtige Option in der Spalte „Widerrufsrecht“ aus. Sie können Werte zwischen Zellen kopieren und einfügen, wenn mehrere Artikel dieselbe Markierung erhalten sollen.
- Klicken Sie auf „Speichern“.
Die Markierung gilt pro Produkt. Wenn Sie Varianten in der Tabelle anzeigen, kann die Spalte nur für das Produkt selbst festgelegt werden, nicht pro Variante.
Was sieht der Kunde?
Die Information wird dem Kunden in der digitalen Widerrufsfunktion angezeigt. Wenn ein Kunde dabei ist, eine Bestellung zu widerrufen, die einen ausgenommenen Artikel enthält, wird eine deutliche Warnung mit den betroffenen Artikeln und Ihrer Erklärung angezeigt. Der Kunde kann den Widerruf dennoch absenden, und Sie prüfen anschließend jeden Artikel und entscheiden, ob der Betrag erstattet wird.
In dieser Version wird der Hinweis in den integrierten Themes nicht automatisch als Banner auf der Produktseite selbst oder im Warenkorb angezeigt. Wenn Sie den Text bereits auf der Produktseite anzeigen möchten, können Sie ihn über Ihr Theme hinzufügen.
Informationspflicht: Das müssen Sie selbst beachten
Der Hinweis allein reicht nicht aus, um rechtlich korrekt zu sein. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 11–13 des Verbrauchervertragsgesetzes musst du den Kunden vor Vertragsabschluss über ein fehlendes oder eingeschränktes Widerrufsrecht informieren. Fehlt diese Information, kann sich die Widerrufsfrist um bis zu 12 Monate verlängern (§ 19). Stellen Sie daher sicher, dass dies auch auf der Produktseite und in Ihren Geschäftsbedingungen deutlich hervorgehoben ist.
Dieser Leitfaden dient lediglich als Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Vorschriften für einen konkreten Artikel haben, lassen Sie sich von einem auf Verbraucherrecht spezialisierten Anwalt beraten.
Für Entwickler: Viele Produkte über die API kennzeichnen
Die Kennzeichnung kann auch über die REST-API von Shoporama vorgenommen werden, sodass Sie viele Produkte gleichzeitig über Ihre eigene Integration aktualisieren können. Verwenden Sie im Produkt-Objekt das Feld „withdrawal_exempt_reason“ mit einem der Werte „made_to_order“, „perishable“, „sealed_hygiene“, „inseparable“, „other“ oder „null“ sowie das Feld „withdrawal_exempt_note“ für eine optionale Erläuterung. Die Felder werden mit GET ausgelesen und mit PUT gesetzt.
Wenn Sie ein benutzerdefiniertes Theme verwenden, wird der Warnhinweis im Widerrufsablauf nicht automatisch angezeigt. Sie müssen die Datei „withdrawal.html“ des Themes aktualisieren. Verwenden Sie die Datei „withdrawal.html“ eines integrierten Themes als Vorlage.
Häufig gestellte Fragen
Wo setze ich die Markierung, und sind dafür technische Kenntnisse erforderlich?
Es sind keine technischen Kenntnisse erforderlich. Bearbeite den Artikel wie gewohnt, öffne den Reiter „Zoll, Mehrwertsteuer und Recht“ und wähle eine Option aus dem Dropdown-Menü „Widerrufsrecht“ aus. Du kannst auch eine kurze Notiz für den Kunden verfassen. Vergiss nicht, die Änderungen zu speichern.
Darf ich normale Kleidung in Farben und Größen kennzeichnen, um Rücksendungen zu vermeiden?
Nein. Bei gewöhnlicher Kleidung wie „rot, Größe L“ hat der Kunde ein uneingeschränktes 14-tägiges Widerrufsrecht, auch wenn er Farbe und Größe selbst auswählt. Die Kennzeichnung gilt nur für Artikel, die gesetzlich ausgenommen sind, zum Beispiel etwas, das Sie speziell für einen Kunden anfertigen, frische Blumen oder versiegelte Hygieneartikel.
Wird der Kunde daran gehindert, vom Kauf zurückzutreten, wenn die Ware ausgenommen ist?
Nein. Der Kunde erhält bei den ausgenommenen Artikeln einen deutlichen Hinweis sowie eine Erläuterung, kann aber dennoch seinen Widerruf einreichen. Anschließend liegt es an Ihnen, jeden Artikel zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Rückerstattung erfolgen soll.
Was sieht der Kunde und zu welchem Zeitpunkt im Ablauf?
Der Kunde sieht den Hinweis auf der digitalen Widerrufsseite, wenn die Bestellung einen ausgenommenen Artikel enthält. Es wird ein Warnhinweis mit den betroffenen Artikeln und Ihrer Erklärung angezeigt. In dieser Version wird er in den integrierten Designs nicht automatisch auf der Produktseite oder im Warenkorb angezeigt.
Wo finde ich Unterlagen, falls es zu einem Streitfall kommt?
Wenn ein Kunde online vom Kauf zurücktritt und die Bestellung einen ausgenommenen Artikel enthält, fügt Shoporama der Bestellung automatisch eine Notiz hinzu, in der genau aufgeführt ist, welche Artikel als ausgenommen markiert waren. Diese Notiz bleibt in der Bestellung erhalten und dient Ihnen als Nachweis für einen möglichen späteren Streitfall oder eine Überprüfung.
Reicht es aus, einfach nur die Markierung zu setzen?
Nein. Sie müssen den Kunden außerdem vor dem Kauf über das fehlende Widerrufsrecht informieren, gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 11–13 des Verbrauchervertragsgesetzes. Stellen Sie sicher, dass dies auf der Produktseite und in Ihren Geschäftsbedingungen deutlich hervorgehoben ist. Andernfalls kann sich die Widerrufsfrist um bis zu 12 Monate verlängern.
Kann ich mehrere Produkte gleichzeitig markieren?
Ja. Markieren Sie die Artikel in der Produktübersicht, klicken Sie auf „Tabellenbearbeitung“ und aktivieren Sie unter „Felder auswählen“ die Spalte „Widerrufsrecht“. So können Sie mehrere Artikel gleichzeitig markieren, ohne sie einzeln öffnen zu müssen. Wenn Sie Entwickler sind, können die Felder auch über die REST-API gesetzt werden. Die Markierung gilt pro Produkt, nicht pro Profil oder Variantengruppe.
Funktioniert das in meinem Theme?
Die Warnung im Widerrufsablauf wird in den integrierten Themes von Shoporama automatisch angezeigt. Wenn du ein benutzerdefiniertes Theme verwendest, muss die Datei „withdrawal.html“ des Themes aktualisiert werden, bevor die Warnung angezeigt wird. Dies geschieht nicht automatisch.